Liebes Forum,
auf welcher Basis wird der Anspruch auf ALG1 berechnet, wenn dem Zeitpunkt der Beantragung bereits eine
längere Phase ohne sozialversicherte Beschäftigung vorausgegangen ist ? Also wenn ich beispielsweise
nach einer Kündigung 2 Jahre nicht arbeite, keine Einkünfte habe und von meinen Ersparnissen lebe, mich
aber nach den 2 Jahren arbeitslos melde. Gilt dann für die Berechnung das letzte nachgewiesene Gehalt aus
dem 2 Jahre zurückligenden Anstellungsverhältnis ?
Vielen Dank, Christian