Guten Tag!
Ich liste mal meine Daten auf, damit es übersichtlich bleibt:
Bis 28.2.2018 Elternzeit für Kind 1
1.3.18-31.5.18 Teilzeit in Elternzeit
1.6.2018-31.10.2018 Vollzeit
1.11.18-3.12.19 Mutterschutz und Elternzeit für Kind 2
Ab 4.12.19-30.4.20 Teilzeit in Elternzeit
Zum 1.5.20 endet mein Arbeitsverhältnis voraussichtlich. Ich hab Anspruch auf ein Jahr ALG1. Wird dieses an meinem tatsächlichen Vollzeitentgelt bemessen oder am fiktiven Entgelt? Die Bemessung am Vollzeitentgelt wäre für mich deutlich günstiger.
Vielen Dank schon mal im Voraus!