Hallo,
folgende Situation:
Mein Frau hat nach 2 Jahren Elternzeit Anspruch auf ALG 1 (fiktiv berechnet). Neben der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, welche ihr nach Ende Elternzeit gekündigt wurde, übt sie seit 09/2015 eine Nebentätigkeit aus (regelmäßiges Einkommen 260€). Diese Nebentätigkeit ruhte während der Elternzeit genauso wie der Hauptjob.
Die Agentur rechnet diesen Nebenjob auf das ALG 1 an. Nach meinem Verständnis müsste hier aber Anrechnungsfreiheit nach §155 Abs.2 bestehen.
Oder sehe ich das falsch? Falls ja, warum ist das so?
Viele Grüße
Nils Brakebusch