Situation:
An anderer Stelle hatte ich schon geschrieben, dass meine jüngste Tochter für die Übergangszeit zwischen Studienabbruch und Ausbildungsbeginn/duale Ausbildung ALG II beantragen muss. Einen Monat konnte sie aus eigenen Mitteln bestreiten, aber die restlichen vier nicht (Mai bis August).
Sie wohnt noch in Heidelberg, hat einen Ausbildungsplatz in Karlsruhe gefunden und ist dort jetzt auf Zimmersuche.
Fragen:
1. Sie möchte die Kaution für das Zimmer in Heidelberg, das sie aktuell bewohnt (seit fast zwei Jahren), unter dem Punkt "Sonstiges" als Vermögen angeben, da die Kaution sonst als Einkommen angerechnet wird, wenn sie sie zurückerhält. Ich habe hier im Forum schon einige Male gelesen, dass das geht. Jetzt hat man ihr in Heidelberg aber gesagt, die Kaution interessiere nicht. Diese Auskunft hat sie von der antrag-ausgebenden Stelle erhalten, nicht vom Sachbearbeiter, bei dem sie in dieser Woche endlich einen Termin hat. Ich habe im Internet gesucht, finde aber nichts im SGB II, was sich speziell auf diese Art Vermögen bezieht. Kann mir evtl. jemand weiterhelfen?
2. Zusätzlich möchte meine Tochter noch den Semesterbeitrag, den sie für das Sommersemester bereits gezahlt hatte und den sie ebenfalls (wie die Kaution) zurückerhält (sie hat das Studium zu Ende März aufgegeben und erhält deshalb den kompletten Betrag zurück), als Vermögen angeben. Geht das?