Guten Tag zusammen,
es geht um die Verjährung eines ALG 2 Anspruchs.
Zu den Daten:
Im Jahr
2014 ALG 2
2014- 2017 Teilhabe am Arbeitsleben durch DRV
2018 ALG 2 Es bestehen immer noch Restanspruch in Tagen
2019 Erwerbstätig
2019 Gekündigt worden
Der Zeitraum im Jahr 2014 wurde mittels Erstattungsansprüche zwischen den Sozialleistungsträgern ( Arbeitsamt // Rentenversicherung ) nach Bewilligung auf Teilhabe am Arbeitsleben komp. ausgeglichen.
Nun wollte ich diesen Monat Arbeitslosengeld beantragen und bekam eine Ablehnung mit der Begründung auf die Verjährung des Anspruchs gemessen 2014.
Nun zur eigentlichen Frage.
Wird durch die Verrechnung unter den jeweiligen Instituten nicht auch der Antrag & gemeldete Anspruch somit zurückgezogen?
Somit hätte der Antrag 2018 ein Neuantrag mit verlängerter Anwart durch Lohnersatzleistungen sein müssen was zu keinem Problem Führen wurde.
Danke für jede Hilfe und Antwort
MFG