Hallo,
ich habe vor kurzem einen Antrag auf Grundsicherung gestellt und dabei auch meine Kontoauszüge (mein einziges Vermögen - so dachte ich!) reingereicht.
Im Verlaufe des Gespräches kam jedoch heraus, dass mein Fahrzeug ja auch evtl. zum Vermögen zählt (wenn ich der Eigentümer bin)!
Mir wurde dann aber erst mal ein Fragebogen zum KFZ mitgegeben, welchen ich zu Hause in Ruhe ausfüllen sollte. Den Antrag wollte davon unabhängig schon bearbeiten, so wie ich es verstanden habe. Es wurde auch bereits der Hinweis gegeben, dass es Sonderregeln gäbe, wie z.B. gesundheitliche Gründe, die ein eigentlich zu teures KFZ dann doch angemessen erscheinen lassen würden; und dass ich das evtl. durch ein Attest belegen könnte.) Und erst, wenn ich dann nach Einreichen ergeben sollte, dass das Fahrzeug tatsächlich zum Vermögen zählt und somit das Vermögen insgesamt zu hoch ist, würde er sich nochmal bei mir melden, um geg. zur Frage 10 des Fragebogens ("Aus welchen Gründen wird das KFZ benötigt?") weiteres anzufordern.
Aber jetzt mal abgesehen davon, dass ich auch auf jeden Fall gesundheitliche Gründe geltend machen würde, würde mich jetzt schon mal vorsorglich interessieren:
Einen Teil meines Vermögens (was auf dem Konto liegt) habe ich ja schon bei Antragstellung angegeben.
Der andere Teil (Auto) kann dann erst berechnet werden, wenn ich den Fragebogen reinreiche.
Sollte dann nicht mein Geldvermögen (Konto) auch nochmal zu diesem Zeitpunkt neu bewertet werden?
Hintergrund:
Mein sog. Geldvermögen ist starken Schwankungen unterlegen. Als ich die Kontoauszüge abgegeben habe, war es gerade ein "ungünstiger" Zeitpunkt ganz am Anfang des Monats. Zum Ende des Monats (wenn ich den ganzen Monat davon gelebt habe und eben Abbuchungen, wie Strom, Versicherungen, Telefon/Internet usw. hatte), sähe der Stand anders aus.
Des Weiteren ist z.B. anscheinend gerade mein Fernseher dabei kaputt zu gehen (kriegt immer hellere Streifen ins Bild) und wenn ich mir da mal eben einen neuen kaufen würde, wäre mein Geldvermögen zum Zeitpunkt, wenn das Vermögen aus dem KFZ berechnet wird, deutlich geringer als zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Könnte ich das dann noch geltend machen? Oder gilt mein Geldvermögen jetzt durch das bereits erfolgte Einreichen der Kontoauszüge bei Antragstellung als festgelegt?