Liebes Forum,
ich werte seit drei Stunden Kontoauszüge zum Thema Krankenversicherung und Alg2 aus.
Auf den Punkt gebracht lautet meine Frage: Bedeutet Alg2 und gesetzlich versichert sein, dass auf dem Bewilligungsbescheid kein Posten "Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen" mehr auftaucht?
Hier die Details:
Ich habe als Privatversicherter (bei meinem Papa noch mitversichert) Alg2 beantragt und erhalten. Im Bewilligungsbescheid wird der Monatliche Gesamtbetrag mir angezeigt mit der Auflistung "Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen". Dieser Zuschuss wurde direkt an die Private überwiesen.
So weit, so klar.
Ich bin dann in die Künstlersozialkasse (KSK) aufgenommen worden, als mein neuer Versicherungsträger bin ich bei der BKK Wirtshaft und Finanzen (gesetzlich) versichert.
Im neuen Bewilligungsbescheid gibt es aber keine "Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen" mehr. Mein Monatlicher Gesamtbetrag ist genau um den Betrag kleiner, den ich als Zuschuss zu meiner Privaten bekommen habe.
So weit, so klar.
Das sind 400€.
Jeden Monat bucht nun die Künstlersozialkasse 86,00€ von meinem Konto. Die Sachverständige vom Jobcenter meint, das ist nicht korrekt, denn das Jobcenter würde der KSK diese 86€ direkt überweisen. Ich werde also zu Unrecht belastet um 86,00€.
Jetzt wird's spannend für mich als Laien: Denn müssten diese 86,00€ dann nicht erstmal unter "Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen" auf meinem Bewilligungsbescheid überhaupt aufgelistet sein? Denn wo der Jobcenter nichts ausweist, wird im Hintergrund ja wohl nichts überwiesen werden, also kann ich demnach nicht verlangen, dass die KSK mir Geld zurückerstattet - denn vielleicht haben sie vom Jobcenter gar nichts erhalten.
Wird mir dieser Betrag zu Unrecht von der KSK abgezogen?
Verpennt der Jobcenter es, der KSK die Beiträge zu überweisen?
Warum taucht dieser Posten nicht mehr im Bescheid vom Jobcenter auf?
Ich bin super neugierig auf Eure Antworten zu meiner/n Frage(n)!
VG
Christian