Hallo,
Ich habe folgendes Problem. Ich habe mir eine Wohnung angesehen und der Vermieter würde mir die Wohnung zum 01.05. EIGENTLICH auch geben - also in einer Woche. Nun ist das Problem, dass er besorgt ist, dass das Jobcenter zu lange für die Entscheidung braucht (was wie ich schon öfter gelesen habe auch berechtigt ist). Bei einer Zusage der Kostenübernahme stellt sich die Frage, ob das Jobcenter dann trotzdem ab dem 01.05. die Miete rückwirkend zahlt oder erst ab dem Termin der Zusage, da ich ja ab dann ja theoretisch erst einziehen darf. Bei einer Absage müsste er dann erstmal wieder nach Ersatz suchen und er hätte dann natürlich Mietausfälle.
Es ist meine erste Wohnung, durch die U25-Härtefallregelung hat das Jugendamt meinem Jobcenter aber schon bestätigt, dass ich eine eigene Wohnung beziehen kann. Da ich aus Köln komme, ist es sowieso schon schwierig etwas zu finden und ich würde mich zu Tode ärgern, wenn das mit der Wohnung nur daran scheitert.
Kann ich die Tage zum Amt gehen und auf eine sofortige Entscheidung bestehen oder habe ich, auf gut deutsch gesagt, einfach Pech gehabt und muss mehrere Wochen warten? Der Vermieter möchte bis Ende der Woche verständlicherweise Gewissheit haben, da er ja sonst auf den Mietrückständen sitzen bleibt.
Diese ganzen Auseinandersetzungen mit dem Amt sind noch sehr neu und kompliziert für mich, da ich nur übergangsweise bis zu meinem Ausbildungsbeginn ALG2 bekomme und vorher auch nie was mit denen am Hut hatte... Ich hoffe, dass ihr ein paar gute Ratschläge habt und bedanke mich schonmal im Voraus!
Liebe Grüße