Guten Tag,
mein Großvater ist vorkurzer Zeit verstorben und meine Mutter wird aller Voraussicht nach in Kürze erben. Da sie Einzelkind ist und meine Großmutter auch vor einigen Jahren bereits verstorben ist, wird sie vermutlich alleinige Erbin werden. Bei dem Erbe handelt es sich in aller erste Linie um eine Immobilie bzw das dazugehörige Grundstück.
Meine Mutter ist allerdings seit längerer Zeit psychisch erkrankt und bezieht seit Ende 2015 volle Erwerbsminderungsrente (ca 400€) von der Rentenkasse, da sie arbeitsunfähig ist. Zusätzlich erhält sie aufstockende Sozialhilfe (ca 400€) vom Sozialamt, damit sie auf die Grundsicherung kommt. Zuvor hat meine Mutter einige Jahre Hartz4 bezogen. Nun habe ich/wir einige Fragen, inwiefern sie das Erbe antreten sollte oder ob es sogar vielleicht besser wäre das Erbe auszuschlagen. Ich habe bereits gelesen, dass die Erwerbsmindersrente von dem Erbe nicht betroffen wäre, da die Arbeitsunfähigkeit ja weiterhin gegeben ist
1. Wird das Erbe mit der Sozialhilfe (oder eventuell doch mit der Erwerbsminderungsrente) verrechnet?
2. Muss man bereits bezogene Sozialhilfe zurückzahlen, wenn man unerwartet zu "Vermögen" gelangt?
3. Besteht überhaupt die Möglichkeit der Ausschlagung des Erbes, wenn man Sozialhilfe bezieht?
4. Müssten ich bzw meine Geschwister möglicherweise für die Sozialhilfe aufkommen, wenn wir das Erbe erhalten würden?
Ich möchte mich schonmal vorab für jegliche Hilfe bedanken.
Gruß
RSO