Hallo,
meine Frage mag blödsinnig erscheinen, hat aber folgenden Hintergrund:
Ich bin im ALG II Bezug. Dort (vom Jobcenter) wurde ich nach Vorlage eines ärztlichen Attestes zur Begutachtung zum Gesundheitsamt geschickt. Dort wurde in Anlehnung an das ärztliche Attest entschieden, dass ich für erst mal 12 Monate arbeitsunfähig bin.
Daraufhin hat mir das Jobcenter erklärt, es müsse jetzt geprüft werden, wer zukünftig (für diese 12 Monate) die Kosten für mich übernimmt. Entweder aus dem Topf des SGB XII, oder in Form von Erwerbsminderungsrente. Dabei sei die Rente (und somit Prüfung der Anspruchsvorraussetzungen) vorrangig.
Ca. ein halb/dreiviertel Jahr später erhielt ich ein Schreiben von der RV, in der ein ärztlicher Befundbericht angefordert wurde, von dem Arzt, der auch damals schon das Attest für das JC/Gesundheitsamt schrieb. Ich solle das an meinen Arzt weiterreichen, ausfüllen lassen und wieder zur RV zurücksenden. Das habe ich gemacht, es wurde allerdings zeitlich sehr knapp. Ich erhielt zwischenzeitlich eine Frist von der RV und schaffte es dann mit Mühe und Not (weil der Arzt seine Praxis über längere Zeit geschlossen hatte und die Dinge auch gerne mal etwas verschleppt) auf den letzten Tag, das Teil per Fax einzuschicken (und nachgereicht per Post).
Einige Tage später kam dann ein Schreiben von der RV, in dem mir mitgeteilt wurde, dass nun bald eine ärztliche Begutachtung im Auftrag der RV stattfindenn würde, um meine Anspruchsvorraussetzungen zu klären.
Das überraschte mich etwas, weil ich bis dahin dachte (hoffte!), es würde der ärztliche Befundbericht meines Arztes genügen.
In der Einladung des Arztes steht so eine Formulierung, dass ich bitte mitteilen möge, sollte ich den Termin nicht einhalten können oder kein Interesse mehr daran haben!
Ich hatte vor Jahren schon mal einen RV-Antrag aus den gleichen Gründen gestellt und der wurde dann nach zwei Begutachtungen (die natürlich zu einem ganz anderen Ergebnis kamen, als meine mich jahrelang behandelnden Ärzte!) abgelehnt.
Ein Arzt, der selbst auch als Rentengutachter tätig ist, kommentierte das mir gegenüber auch mal sinngemäß wie folgt: "Grundsätzlich kann der von der RV beauftragte Gutachter natürlich entscheiden, wie er möchte. Aber, wenn er auch weiterhin Aufträge von der RV erhalten will, wird er im Sinne der RV, die ihn ja auch bezahlt, entscheiden!"
Mit anderen Worten: Ich verspreche mir nichts von dem erneuten Gutachten. Da wird sicherlich wieder alles durch die Mangel gedreht und erscheint danach dann stark geglättet!
Wenn es also eine Möglichkeit gäbe, tatsächlich die Begutachtung zu verweigern und dann nach Aktenlage entschieden würde, fände ich das vorteilhafter.
Jetzt weiß ich nicht, wie ich das einschätzen soll!
Gibt es diese Einladung evtl. nur, weil mein Befundbericht nicht mehr rechtzeitig bearbeitet wurde (also als nicht rechtzeitig eingereicht galt) und man nun eine alternative Beurteilung einholen will?
Was würde passieren, wenn ich den Termin tatsächlich ablehnen/absagen würde? (Müsste ich dann am Ende mit Restriktionen vom Jobcenter rechnen, weil ich meinen Mitwirkungspflichten nicht in ausreichendem Maße nachgekommen wäre?)
Würde dann von Seiten der RV nach Aktenlage (also nur nach dem vorliegenden Befundbericht) entschieden, oder würde die Rente abgelehnt, weil nicht ausreichend geprüft werden konnte?