Hallo,
folgende Situation:
Meine Schwester (43) hat sich vom ihrem Mann getrennt und lebt nun mit ihrer Tochter ( 8 ) alleine.
Sie bekommt Erwerbsminderungsrente i.H.v. 645 €, Kindergeld und Unterhalt vom Mann.
Nun hat sie Grundsicherung beantragt, da sie die Miete usw. nicht bezahlen kann. Daraufhin wurden
unsere Eltern und auch ihr getrennt lebender Mann direkt vom Grundsicherungsamt angeschrieben und
aufgefordert ihr Einkommen und Vermögen offenzulegen.
Das Schreiben war extrem einschüchternd. Es wurde 1 Paragraf nach dem anderen abgefeuert auf 4 Seiten.
Kurz gesagt, steht da, sie müssten ihr gesamtes Einkommen offenlegen und auch ihr gesamtes Vermögen.
Meine Frage ist - stimmt das ?
Ich habe nämlich andere Informationen. Zum Beispiel, dass es für jedes Elternteil 100.000€ Freibetrag gibt
und das eine Einkommensprüfung nur gemacht werden soll, wenn hinreichende Anhaltspunkte vorliegen, dass
das Einkommen der Eltern höher ist als dieser Freibetrag. Der Gesetzgeber wollte zuerst gar keine Prüfung, aber um
zu verhindern, dass am Stammtisch nicht über die "Sozialhilfe für den Millionärssohn" debattiert wird, sollen nur
sehr hohe Einkommen geprüft werden.
Und ich bin der Meinung, dass bei einer Prüfung zwar alle Einkünfte offengelegt werden müssen.
Hier wird aber auch die Offenlegung des ganzen Vermögens gefordert.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand hilfreiche Informationen dazu geben könnte.
Vielen Dank.
Freundlichen Gruß
Steffen