Ein herzliches Moin an alle !
Heute kam ein gelber Brief ins Haus geflattert vom Sozialamt, in dem ich dazu aufgefordert werde einen Teil der Grundsicherung (511 €) zurück zu zahlen !
Ich komme mal direkt zum Sachverhalt:
Ich habe bis zum 01.08.18 Leistungen nach SGBXII bezogen.
Seit 15.07.18 bin ich wieder in Arbeit (31 Std./Woche).
Am 01.07.18 wurde meinerseits das letzte Mal Leistung bezogen.
Erste Lohnzahlung erfolgte am 15.08.18 !! (halbes Gehalt/724€).
Das sind erstmal die Eckdaten.
Ich musste also in dem Zeitraum vom 01.07.18 - 15.08.18 mit exakt 836,00 € "überleben" !
Vom 15.08.18 - 15.09.18 hatte ich sage und schreibe 724,00 € zur Verfügung.
Wie gesagt, ich habe für August keine weitere Leistung vom Amt bezogen.
Nun meine Frage:
Ist das Ganze so rechtens ?! Man kann hier ja nun wirklich nicht von einer ÜBERZAHLUNG sprechen, wenn man sich den Zeitraum und die Beträge anschaut, mit was ich 10 Wochen lang auskommen musste ! Wenn dem so sein sollte, habe ich gewaltige Zweifel, was das deutsche Rechtssystem betrifft.
Das kann's nicht sein ...
Ich bin für jede Antwort und Ratschlag dankbar !
Liebe Grüße Isa