Meine Frage:
Auf welcher Grundlage ermittelt ihr die Wohnfläche? Wir stützen uns in der Regel auf die Angaben des Kunden. In Zweifelsfällen oder Fällen, in denen die Angemessenheit knapp werden könnte, schicken wir unseren Außendienst zum Nachmessen raus.
Wird von euch ein (von der Baubehörde bestätigter) Wohnflächennachweis / Flächennutzungsnachweis angefordert? Grundsätzlich oder nur in bestimmten Fällen? z. B. bei ausgebauten Kellerräumen oder Um- und Ausbauten des Hauses? Die Frage wäre in diesen Fällen ja, ob solche Räumlichkeiten heute bzw. bei Verkauf als Wohnfläche deklariert werden dürften.