Hallo!
Eine alleinerziehende Mama erwirtschaftet 2016 ein ordentliches Guthaben der NKA.
Sie bezieht Aufstockerleistung, bei Einkommen zwischen 450 - 600€ brutto.
Ist der abgezogene Lohn auf die KDU anrechenbar, so dass sie (teilweise) Anspruch auf das Guthaben erheben kann?
Gleiche Frage gilt fürs Kindergeld, welches beim Kind zur Anrechnung kommt:
KG zuerst Regelleistung oder KDU oder egal?
Oder darf, wie laut Bescheiden erfolgt, zuerst auf die Regelleistung
angerechnet werden, bis zuletzt dann KDU dran wäre, sodass dem Amt das
volle Guthaben zusteht?
Gruss,
little