Guten Morgen!
Ich (ALG II) wohne seit fast 19 Jahren in einer 70 qm großen 3-Zimmer-Wohnung. Anfangs mit zwei Kindern, dann ist ein Sohn zwecks Studium vor knapp drei Jahren ausgezogen. Der zweite Sohn hat zeitgleich eine Ausbildung begonnen und seine Freundin (berufstätig) ist mit in die Wohnung gezogen.
Wir wurden daraufhin zu einer Haushaltsgemeinschaft, die Miete gedrittelt. Die beiden überweisen ihren Mietanteil auf mein Konto und ich die Gesamtmiete an den Vermieter. Soweit alles gut.
Nun teilten mir die beiden gestern strahlend mit, dass sie sich heute eine Wohnung anschauen und eventuell - wenn alles klappt - schon ab 01.05. eine neue Wohnung beziehen können. Natürlich war immer mal die Rede davon - gerade auch von der Freundin - was "eigenes" haben zu wollen, das es jetzt aber so schnell gehen soll, haut mich aus den Socken .. vor allem tun sich viele Fragen für mich auf.
Ich habe keinen Untermietvertrag mit den beiden, lediglich eine unterzeichnete Aufstellung der Drittelung der Mietkosten für das JC. Es gibt also auch keine formelle Kündigung.
D.h., ab 01.05. muss ich die Gesamtmiete alleine tragen (sie zahlen ja dann schon für die andere Wohnung Miete). Ich kann zwar meinen "heiligen" Dispo verwenden, aber auch nur für einen Monat.
Wenn nun die beiden morgen eine Zusage bekommen, will ich das eigentlich direkt dem JC mitteilen.
- Oder macht das erst Sinn, wenn die geänderte Meldebescheinigung der beiden vorliegt? Was allerdings erst am oder nach dem 01.05. der Fall wäre, also quasi rückwirkend.
- So weit ich mich belesen habe, bekomme ich dann eine Aufforderung zur Kostensenkung und eine Frist von 6 Monaten?
- Gibt es Fristen zu wahren? Diese 6 Monate würden dann am 01.05. beginnen und ich ab dann erstmal die Gesamtmiete erhalten? Hab es ja selbst erst so kurzfristig erfahren.
- Muss ich den neuen Mietvertrag der beiden der Änderungsmitteilung beilegen? Dürfte eigentlich für das JC uninteressant sein und die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt reichen, oder?
- wie bringe ich den Nachweis, aktiv nach Wohnungen zu suchen - werde wohl einige Zettel in Geschäften aufhängen, sehen wo man kostenlos inserieren kann usw. Aber meine Suche im Internet kann ich schlecht belegen.. Irgendwo las ich, das Ablehnungen von Vermietern vorgelegt werden müssen.
Allerdings habe ich in meiner (ersten) nächtlichen Suche im Netz nicht mal andeutungsweise eine Wohnung im akzeptablen Preissegment gesehen, d.h. eine, bei der ich hätte anfragen können.
Wir leben in einer Studentenstadt, hier kosten WG-Zimmer soviel, wie eine Wohnung für eine Person lt. ALG II Satz. Aber das Problem haben ja alle, günstiger Wohnraum ist selten.
Ich bin jedenfalls in Panik, keine Ahnung ob ich innerhalb der Frist eine passende Wohnung finde, ist ja nicht nur eine Preisfrage, kann halt auch keine geregeltes Einkommen vorweisen - finden Vermieter bestimmt nicht prickelnd.
Die aktuelle Wohnung bekam ich auch nur (trotz zweier Kinder und alleinstehend) weil ich berufstätig war. Später dann mit ALG II stand das Zahlen der Miete immer an erster Stelle, es gab nie Verzögerungen. Aber das interessiert Vermieter wahrscheinlich nicht, die sehen Hartz 4 und schon schlägt die Vorurteilsklappe zu.
Wie auch immer, wäre dankbar für Antworten und wünsche einen guten Start in die Woche !