Hat jemand Tipps und Ratschläge für mich???
Ich bin verzweifelt und weiß nicht mehr weiter.
Ich hatte gehofft rückwirkend Grundsicherung bei Erwerbsminderung zu bekommen.
SACHVERHALT:
100% schwerbehindert mit Merkzeichen G und Mehrbedarf Ernährung.
Rückwirkend Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen.
Da die Rente niedriger ist als der Grundsicherungsbedarf gemäß § 28 SGB X
rückwirkend Grundsicherung beantragt.
DRV Bund hat Ausgleichszahlung / Erstattung an das Jobcenter geleistet.
Sozialgericht hat rückwirkende Grundsicherung abgelehnt, weil
1. Die Ausgleichszahlung nicht die erbrachten Leistungen des Jobcenters deckt.
2. Weil das Jobcenter nur einen Teil ihrer Bescheide rückwirkend aufgehoben hat.
Frage:
Ist dies rechtens?
Die Rente ist niedriger als der Grundsicherungsbedarf.
Vergleicht man die monatlichen erbrachten Leistungen des Jobcenters
sind diese auch niedriger als der Grundsicherungsbedarf.
Würde rückwirkend Grundsicherung gewährt, könnte doch die restliche
Ausgleichszahlung an das Jobcenter erfolgen. Die dann übrig bleibende
Restsumme an Grundsicherung wäre für mich bestimmt.
Warum ist dies laut Gesetz nicht möglich?
Ist doch ungerecht. Wäre mir die Rente rechtzeitig gewährt worden,
dann hätte ich doch die Grundsicherung gleich von Anfang an
in Anspruch genommen.
Ich bin verzweifelt und weiß nicht mehr weiter.
Ich hatte gehofft rückwirkend Grundsicherung bei Erwerbsminderung zu bekommen.
SACHVERHALT:
100% schwerbehindert mit Merkzeichen G und Mehrbedarf Ernährung.
Rückwirkend Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen.
Da die Rente niedriger ist als der Grundsicherungsbedarf gemäß § 28 SGB X
rückwirkend Grundsicherung beantragt.
DRV Bund hat Ausgleichszahlung / Erstattung an das Jobcenter geleistet.
Sozialgericht hat rückwirkende Grundsicherung abgelehnt, weil
1. Die Ausgleichszahlung nicht die erbrachten Leistungen des Jobcenters deckt.
2. Weil das Jobcenter nur einen Teil ihrer Bescheide rückwirkend aufgehoben hat.
Frage:
Ist dies rechtens?
Die Rente ist niedriger als der Grundsicherungsbedarf.
Vergleicht man die monatlichen erbrachten Leistungen des Jobcenters
sind diese auch niedriger als der Grundsicherungsbedarf.
Würde rückwirkend Grundsicherung gewährt, könnte doch die restliche
Ausgleichszahlung an das Jobcenter erfolgen. Die dann übrig bleibende
Restsumme an Grundsicherung wäre für mich bestimmt.
Warum ist dies laut Gesetz nicht möglich?
Ist doch ungerecht. Wäre mir die Rente rechtzeitig gewährt worden,
dann hätte ich doch die Grundsicherung gleich von Anfang an
in Anspruch genommen.