Hallo Zusammen,
mein Schützling erhält Einkommens- und Vermögensabhängige Leistungen der Sozialhilfe/Eingliederungshilfe:
Mein Schützling hat in seiner Unterkunft im Keller eine kleine Töpferei wo er immer mal wieder was Töpfert.
Die Töpfereiprodukte verkauft er dann auf versch. sozialen Märkten. Im letzten Jahr gab es einen "Gewinn" von 100 Euro (für 12 Monate)!!
Das Sozialamt will nun diese 100 Euro haben und schreibt:
"Im Rahmen der Leistungsgewährung haben Sie Ihr Einkommen und Vermögen vorrangig zur Sozialhilfe einzusetzen. Aus den eingereichten Steuerbescheiden geht hervor, dass Sie Einkommen aus dem Verkauf Ihrer Töpfereiprodukte erzielen. Es handelt sich hierbei um einzusetzendes Einkommen. Wir informieren Sie, dass ab 2016 keine Freigrenzen mehr für die Erhebung eines Kostenbeitrages bzgl. Ihres Einkommens aus Töpfereiwaren mehr berücksichtigt werden können. Eine Rechtsgrundlage für Freigrenzen bei der Erhebung eines Kostenbeitrages aus dem Verkauf Ihrer Töpfereieinkommen ist nicht ersichtlich."
Ich möchte hier persönlich anmerken, das es sich um einen Behinderte Menschen handelt, der eine sinnvolle Beschäftigung hat und ein paar Euro im Jahr verdient und dies nun komplett ab dem ersten Cent (Gewinn) an das Sozialamt abgeben soll.
Hat das Sozialamt Recht? Wir sprechend hier von lächerlichen 100 Euro im Jahr!!
Besten Dank
mein Schützling erhält Einkommens- und Vermögensabhängige Leistungen der Sozialhilfe/Eingliederungshilfe:
- Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen,
- Leistungen z. Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft,
- Leistungen in anerkannter Werkstatt für behinderte Menschen
Mein Schützling hat in seiner Unterkunft im Keller eine kleine Töpferei wo er immer mal wieder was Töpfert.
Die Töpfereiprodukte verkauft er dann auf versch. sozialen Märkten. Im letzten Jahr gab es einen "Gewinn" von 100 Euro (für 12 Monate)!!
Das Sozialamt will nun diese 100 Euro haben und schreibt:
"Im Rahmen der Leistungsgewährung haben Sie Ihr Einkommen und Vermögen vorrangig zur Sozialhilfe einzusetzen. Aus den eingereichten Steuerbescheiden geht hervor, dass Sie Einkommen aus dem Verkauf Ihrer Töpfereiprodukte erzielen. Es handelt sich hierbei um einzusetzendes Einkommen. Wir informieren Sie, dass ab 2016 keine Freigrenzen mehr für die Erhebung eines Kostenbeitrages bzgl. Ihres Einkommens aus Töpfereiwaren mehr berücksichtigt werden können. Eine Rechtsgrundlage für Freigrenzen bei der Erhebung eines Kostenbeitrages aus dem Verkauf Ihrer Töpfereieinkommen ist nicht ersichtlich."
Ich möchte hier persönlich anmerken, das es sich um einen Behinderte Menschen handelt, der eine sinnvolle Beschäftigung hat und ein paar Euro im Jahr verdient und dies nun komplett ab dem ersten Cent (Gewinn) an das Sozialamt abgeben soll.
Hat das Sozialamt Recht? Wir sprechend hier von lächerlichen 100 Euro im Jahr!!
Besten Dank
