Hallo, mir ist etwas seltsames passiert: mein Arbeitgeber hat mir ordentlich gekündigt – und zwar zum Kündigungstermin plus ein paar Tage.
Nun frage ich mich, ob das von der BA als „Abfindung, Entschädigung oder ähnliche Leistung" (§ 158 SGB 3) gewertet werden könnte bzw. ob das nach Ärger riecht?