Ich erhalte Grundsicherung wegen Erwerbsminderung. Meine Mutter ist vor ein paar Tagen gestorben. Ich möchte verständlicherweise zu ihrer Beerdigung Die Fahrkosten betragen hin und zurück ca. € 180,-, billiger geht es nicht. Erstattet das Sozialamt diese Kosten, eventuell auch zwei Übernachtungen (die Fahrt dauert neun Stunden)?
Heimfahrt
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Mein Beileid. Nein, da gibt es keine Hilfe. Eher die Frage, ob du erbst.
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Hast du wirklich alle Möglichkeiten ausgeschöpft? Evtl. Flixbus oder Flixbahn? Nein einen Zuschuss zu den Fahrtkosten gibt es nicht.
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Mir ist noch die Mitfahrzentrale eingefallen.
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Mein Beileid. Nein, da gibt es keine Hilfe. Eher die Frage, ob du erbst.
Naja, das kommt aber sicher erst nach den Trauerfeierlichkeiten zur Auszahlung. Wenn es denn ein Erbe gibt.
Wenn ja, steht es aber zum angefragten Zeitpunkt sicher noch nicht zur Verfügung. Nach einer darlehensweisen Bewilligung kann man aber schon fragen und ggf. Antrag stellen. Alternativ die Hausbank konsultiern.
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Mir ist noch die Mitfahrzentrale eingefallen.
Das ist allerdings eine Alternative. Kommt aber auf den "Reisekomfort" und den Zeitaufwand insgesamt an. Die Bahn ist natürlich entschieden zu teuer. Bin auch auf den "kleinen Grünen" umgestiegen.
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Auch mein Mitgefühl möchte ich kundtun. Ich empfehle Dir einen Antrag nach § 73 SGB XII - Hilfe in sonstigen Lebenslagen zu stellen. Es ist eine Kannleistung, d.h. es steht im Ermessen des Sachbearbeiters ob Du für die Fahrt und ggf. Übernachtung Geld erhälst.
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https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__73.html
Ich denke mal, darlehensweise sollte das möglich sein.
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https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__73.html
Ich denke mal, darlehensweise sollte das möglich sein.
Und wie sollte der Tatbestand "wenn sie öffentliche Mittel rechtfertigen" begründet werden?
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Hi,
also erstens, ich sprach vom Darlehn, nicht vom Sponsering. Das wird also zurückbezahlt werden müssen. Kann man auch über eine Hausbank machen. Das Erbe, sofern es eins gibt, das wird in der Regel am Beerdingungstag (noch) nicht zur Verfügung stehen.
Die Beerdigung der eigenen Mutter, ich denkle mal, da reden wir nicht über irgendejemanden. Sollte wohl auch nicht all zu oft vorkommen.
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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen AZ: L 20 SO 40/12 gegen Gewährung nach § 73 SGB XII
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen L 7 AS 613/06 für die Gewährung nach § 73 SGB XII