Hallo zusammen,
hab mich grade mal angemeldet, weil ich eine Frage habe. Bekommt man über beantragte Leistungen einer Behörde ( hier Jobcenter ) Bescheid, kann man gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen, weil der ja eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält. Natürlich unter Einhaltung der Widerspruchsfrist.
Im aktuellen Fall sind mir ab März 18 die Leistungen meiner Nebenkosten vorläufig bis zur Klärung eingestellt worden. Durch eine unglückliche Formulierung seitens meines Vermieters geht das Jobcenter
davon aus, dann ich nicht alle Nebenkosten aus 2017 an meinen Vermieter weitergeleitet habe. Nun hab ich alles dokumentiert und die Belege alle eingereicht.
Nach meinem Rechtsverständnis brauche ich doch einen Änderungsbescheid darüber. Das Jobcenter kann doch nicht einfach in einem Schreiben zur Aufforderung zur Mitwirkung , welche ich natürlich nachkomme,
Nebenkosten nicht mehr übernehmen. Zumal ich ja nun gegen gar keinen Bescheid Widerspruch einlegen kann, weil ich keinen neuen bekommen habe.
Sehe ich das falsch ?
mfg
alfsusi