Hallo liebe Forenmitglieder,
ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Ehepartnerin und unseren zwei Kleinkindern (Ehepartnerin und beide Kinder erhalten das ALG 2). Als Student hat mein keinen Anspruch auf das Alg 2, da man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, daher sollte der Student Bafög zu beantragen. Allerdings habe ich keinen Anspruch auf das Bafög und den negativen Bafögbescheid habe ich im April 2017 an das Jobcenter gesendet. Ende Januar 2018 habe ich meine letzte schriftliche Prüfung abgelegt. Ich werde Mitte Februar 2018 die Exmatrikulationsbeschinigung erhalten. Besteht die Möglichkeit das ALG 2 im März 2018 wenn ich dem Jobcenter meine Exmatrikualtionsbescheinigung noch im Februar 2018 ? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
Viele Grüße
Benjamin