Hallo,
ich gelte als dauerhaft voll erwerbsgemindert und erhalte Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach Kapitel 4 SGB XII. Nun habe ich eine Teilzeitbeschäftigung in Aussicht. Es sind 4 Stunden am Tag bei 5 Tagen die Woche mit einem Monats-Netto von 640,- Euro. Mein derzeitiger Bedarf steht laut Grundsicherungsbescheid bei
709 Euro.
Nun würde ich gerne wissen: Wie wirkt sich die Aufnahme dieser Tätigkeit auf meine dauerhafte volle Erwerbsminderung aus?
Wie wird das Sozialamt reagieren?
Komme ich auf diese Weise aus dem Rechtskreis SGB XII raus?
Mein Ziel ist es, meine Hilfebedürftigkeit zu vermindern und in absehbarer Zeit abzustellen.
Vielen Dank für die Antworten.
MlG
totenkopf75