Hallo meine Lieben,
ich darf in einer Werkstatt anfangen zu Arbeiten
.
Allerdings blicke ich jetzt nicht mehr ganz durch, ob und wie viel angerechnet werden darf beim ALGII.
Ich Lebe mit meiner Frau und zwei meiner Kinder in einer Wohnung und wir beziehen ALG II Leistungen.
Nun wird mir wie folgt Lohn ausgezahlt:
Ausbildungsgeld bei Maßnahmen in Behindertenwerkstätten
67 Euro = Agentur für Arbeit
Behindertenwerkstätten Gehalt
240 Euro
Würde also 307€ im Monat bedeuten + Fahrgeld.
Was wird mir von diesen 307€ beim SGB II Bezug angerechnet?
Wäre Super wenn mir da jemand Helfen könnte,
und habe ich dann eigentlich auch einen Anspruch auf Behinderten Mehrbedarf!?
Ich bin "nur" zu 30% Behindert, bin aber von der Agentur für Arbeit Gleichgestellt, und ein Verschlimmerungsantrag ist leider noch immer in Bearbeitung.
Vielen Dank fürs Lesen und für eure Hilfe vorab!