Hallo,
eine kurze Frage. Ich habe in meine neuen Wohnung einen Antrag auf Wohnungsaustattung gestellt. Ich bin umgezogen und es waren keine Möbel in der Wohnung.
Mir wurde allerdings keine Geld- bzw. Sachleistung gewährt, sondern nur ein Darlehen über 650, was ich monatlich zurückzahlen soll.
Ist dies anfechtbar bzw. kann ich widerspruch einlegen und zunächst erstmal fragen, warum mir nur ein Darlehen gewährt wird und keine direkt Geldleistung und ob man dies auch direkt anfechten kann?
Grüße