Hallo,
ich erhalte zusätzlich zur Erwerbsminderungsrente eine Grundsicherung und würde gerne nächstes Jahr wieder in sehr, sehr geringem Umfang (an 45 Tagen ca 3 Std/Tag als Aushilfe) wieder arbeiten. Es ist ein Versuch wieder ins Erwerbsleben einzusteigen.
Meine Fragen:
1. in welchem zeitlichem Umfang darf ich überhaupt arbeiten ohne den Anspruch auf Grundsicherung zu gefährden
2. wie genau wird der Verdienst auf die Grundsicherung angerechnet?
3. sollte ich mich mit solchen Fragen direkt ans Sozialamt wenden? oder erweckt man dort mit solchen Fragen gleich Mißtrauen (in dem Sinne, die ist ja arbeitsfähig)?
Vielen Dank
kansho
ich erhalte zusätzlich zur Erwerbsminderungsrente eine Grundsicherung und würde gerne nächstes Jahr wieder in sehr, sehr geringem Umfang (an 45 Tagen ca 3 Std/Tag als Aushilfe) wieder arbeiten. Es ist ein Versuch wieder ins Erwerbsleben einzusteigen.
Meine Fragen:
1. in welchem zeitlichem Umfang darf ich überhaupt arbeiten ohne den Anspruch auf Grundsicherung zu gefährden
2. wie genau wird der Verdienst auf die Grundsicherung angerechnet?
3. sollte ich mich mit solchen Fragen direkt ans Sozialamt wenden? oder erweckt man dort mit solchen Fragen gleich Mißtrauen (in dem Sinne, die ist ja arbeitsfähig)?
Vielen Dank
kansho