Hallo,
ich trete einen Job an, der vermutlich auf 2 Monate befristet ist. Falls ich danach wieder Hartz IV beantragen muss, wird das Einkommen aus den 2 Monaten dann auf 6 Monate umgelegt oder startet das ganz neu? Aufgrund der Höhe des Einkommens würde ich in den beiden Monaten keinen Anspruch auf ergänzende Leistungen vom JC haben.