Wenn ein Hartz4-Emfänger in einem Monat einen hohen Betrag von z.B. 3000 € erhält, wird ihm dann nur für den Monat das Geld gestrichen oder auch für die nächsten Monate?
Beispiel: 900€ Bezug im Mai und 3000 € im gleichen Monat eine Steuerrückzahlung.
Wird dann in den nächsten Monaten auch noch der Hartz4-Bezug gestrichen, bis die 3000 € verrechnet sind oder nur für den Mai?
Ein Argument könnte sein, dass man mit der Einnahme sein Schohnvermögen aufbaut (wenn dieses bisher noch nicht erreicht wurde
Anrechnung einer hohen Einzelzahlung nur im Monat oder auch länger?
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Das wird auf 6 Monate verteilt angerechnet, § 12 Abs. 3 SGB II.
Für was soll das mit dem Vermögen ein Argument sein?!
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Na ganz einfach: Wenn man dadurch über die Vermögensfreigrenze kommt, macht es Sinn das Geld z.B. in eine Altersvorsorge zu investieren. Nämlich nach Zufluss ist es Vermögen. Und ist das Barvermögen zu hoch, gibt es gar keine Stütze.
Ich gebe zu, ist nicht sehr häufig eine solche Konstellation, aber möglich.
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Was du schreibst ist Blödsinn. Zufluss während ALG II-Bezug ist immer Einkommen und kein Vermögen. Von daher wird es auf 6 Monate angerechnet.
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Und wenn die rum sind, sofern dann noch was davon (von der Erstattung) da ist, ist es (bzw. der Rest) Vermögen.
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Sicherlich ist es eine rechtlich unsichere Behauptung: Wenn Geld eingenommen wird und dieses liegt unterhalb des fixierten Schonvemögens, dann ist das doch Vermögen geworden.Ich könnte das doch auch auf ein Sparbuch bringen. Bei jedem Schonvermögen ist dies doch auch irgendwie durch Einnahmen entstanden.
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hm, dann müßte demnach jeder trotz Einkommen ALGII bekommen, bis er sein Schonvermögen voll hat,
erst dann wäre Einkommen Einkommen ?Oder ich würde mein Einkommen gleich in die Schulden fliesen lassen.........ja dann komm ich ja leider nicht mehr ran
und müßte demnach auch ALGII bekommen!Einnahmen sind immer als erstes für den Lebensunterhalt zu brauchen.
ALGII ist nicht dazu da Schulden abzuzahlen oder Vermögen auf zubauen.
Der Vermögensfreibetrag ist nur dazu da, VORHER gespartes Geld behalten zu dürfen.
SO LANGE es nicht über den Vermögensfreibetrag seines "Alters" liegt.
Ansonsten ist auch das für den Lebensunterhalt einzusetzen. -
Sicherlich ist es eine rechtlich unsichere Behauptung: Wenn Geld eingenommen wird und dieses liegt unterhalb des fixierten Schonvemögens, dann ist das doch Vermögen geworden.Ich könnte das doch auch auf ein Sparbuch bringen. Bei jedem Schonvermögen ist dies doch auch irgendwie durch Einnahmen entstanden.
Es ist rechtlich sogar ganz sicher, dass Einnahmen während des ALG II-Bezuges Einnahmen und kein Vermögen sind. Ob Du das auf ein Sparbuch bringst oder unter Dein Kopfkissen, das ganze Geschwätz bringt Dich nicht weiter.
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Einnahmen sollen für den Lebensunterhalt dienen.Dies ist gerecht und verständlich. Ich erwarte nun in den nächsten Wochen eine Zahlung von ca. 1500 €, die oberhalb des sehr geringen neuen Kreditlimits bei der Bank liegt.Die Bank wird nach heute erfolgtem Gespräch dieses Geld nicht auszahlen, weil dies den Rahmen sprengt.
Frage: Soll die Zahlung als Einnahme gelten obwohl ich darüber nicht verfügen kann? -
Frage: Soll die Zahlung als Einnahme gelten obwohl ich darüber nicht verfügen kann?
Ja.
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Das ist einfach unvorstellbar und unverständlich. Ich kann doch im Jobcenter nicht die Bezüge reduzieren oder sogar kräftig kürzen, wenn ich eine Kiontoüberweisung garnicht zun Lebensnuntrerhalt nutzen kann!!!! Es muss doch Gerichtsurteile geben, die das klären!
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Dann würde der Steuerzahler deine Bankschulden abbezahlen!
Oder anders. Deiner Logik folgend, könnte ich jeden Monat pünktlich vor meiner Gehaltszahlung mein Konto überziehen und dann Hartz IV beantragen.
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Das ist einfach unvorstellbar und unverständlich. Ich kann doch im Jobcenter nicht die Bezüge reduzieren oder sogar kräftig kürzen, wenn ich eine Kiontoüberweisung garnicht zun Lebensnuntrerhalt nutzen kann!!!! Es muss doch Gerichtsurteile geben, die das klären!
Du kannst dir doch bei einer anderen Bank ein Konto aufmachen und dort das Geld hingehen lassen.
Eigentlich hättest du das schon längst machen müssen. -
Eben, greift nur für die Zukunft. Geht als P- Konto. Einen Dispo wird es nicht geben. SCHUFA.
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Vielleicht kann man das hier verbinden???
Einmal-Überweisung, wenn Bank diese einbehält bei überzogenem Konto
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Das ist einfach unvorstellbar und unverständlich. Ich kann doch im Jobcenter nicht die Bezüge reduzieren oder sogar kräftig kürzen, wenn ich eine Kiontoüberweisung garnicht zun Lebensnuntrerhalt nutzen kann!!!! Es muss doch Gerichtsurteile geben, die das klären!
@heico42 Du liest auch nicht was man dir in deinem Posts schreibt??!?!?!
Es gibt Gerichtsurteile dazu. Eines davon hatte ich angegeben.