Hallo,
ich hab eine Frage bezüglich der Einordnung in WG oder BG und dem entsprechend auch wv Miete der Gemeinschaft zusteht.
2 Frauen ü25, beide Leistungsbezieher, befreundet aber kein gem. Wirtschaften.
Ich als einzel Person darf 533 Euro BKM +HK haben.
Als ich nach fragte wie das für die oben erwähnte Konstellation aussehen würde also wv miete etc wurde mir gesagt das dann beiden lediglich 633 Euro BKM zustehen würden. Gilt das pro Kopf oder für beide zusammen und ist das nicht eigentlich falsch da wir als unabhängige und nicht für einander einstehende Personen eigentlich beide ja diesen Anspruch von "533 Euro BKM" haben?
Ich vermute das man mir den Richtwert einer Bedarfsgemeinschaft genannt hatte. ?!
Danke im voraus