An anderer Stelle habe ich bereits geschrieben, das ich, bedingt durch den Auszug meiner jüngsten Tochter, meine Kosten (nicht nur KdU) senken muss. Meine mittlere Tochter (24 J., eigene Wohnung, Bafög + Job) ist nun auf die Idee gekommen, wir könnten ja wieder zusammenziehen und dadurch unsere Kosten senken.
Am Wochenende haben wir die ganze Sache mal durchgerechnet und sind zu einem deprimierenden Ergebnis gekommen. Nach unserer Rechnung würden wir durch Zusammenzug nichts einsparen; der einzige Effekt wäre, dass sie weniger Geld hätte (ungefähr das Kindergeld, das bei mir angerechnet würde) und dass ich eben dieses Kindergeld mehr hätte. Unsere tatsächlichen Wohnkosten wären nach Zusammenzug zwar deutlich geringer; diese Einsparung wird aber neutralisiert - auch deshalb, weil meine Tochter nur den reduzierten Wohnkostenanteil beim Bafög erhält, wenn sie mit mir zusammenwohnt.
Ich weiß nur nicht, ob wir richtig gerechnet haben.
Deshalb hier unsere Rechnung für den Fall, dass wir zusammenziehen würden:
Wohnung: Tatsächliche Miete: 640,- EUR (bruttowarm); anerkannte KdU bei 2-Pers.-Bedarfsgemeinschaft: 556, 60
Einkommen Tochter:
Bafög 451,- + Job: 430,- (netto) + KiGeld: 192,- = 1073,- EUR
Einkommen nach Bereinigung: Bafög um 20% (90,20 zweckgebunden), Job um 100,- + 20% vom Rest 264,-
Einkommen = Bafög 360,80 + Job 264,- + KiGeld 192,- = 816,80
Fiktiver Bedarf Tochter: 278,30 (Hälfte anerkannte KdU) + 327,- RL = 605,30
Ergebnis: Einkommen 816,80 - Bedarf 605, 30 = 211,50 Überdeckung. Das Kindergeld wird also voll bei mir angerechnet.
Frage 1: Ist unsere Rechnung ungefähr richtig?
Frage 1b: Ist es richtig, dass für die Bedarfsberechnung nur die anerkannten KdU berücksichtigt werden? Falls ja - würde sich das ändern, wenn sie 25 ist?
Frage 2: Das Bafög meiner Tochter beinhaltet nur eine Wohnpauschale von 52,- EUR, da bei Mutter wohnend. Kann sie für die Unterdeckung der anerkannten KdU trotz Job eine andere Leistung erhalten? (Z.B. Mietzuschuss oder Wohngeld). ich habe hier(unter Punkt 3. kein reiner Auszubildenden-/ oder Studentenhaushalt) gelesen, dass ALG II-Bezieher und Bafög-Bezieher jeder für sich vom Wohngeldbezug ausgeschlossen sind, gemeinsam aber u.U. Wohngeld beziehen können...