Hallo und guten Abend,
ich habe mich verspätet arbeitslos gemeldet, weil ich eigentlich eine Umschulung bekommen sollte. Obwohl eigentlich fest zugesagt, ist daraus ist leider nichts geworden.
Weil mein alter Arbeitgeber mir die Arbeitsbescheinigung nicht geben wollte und es erst nach langem hin und her geklappt hat, habe ich für August und September Hartz 4 bezogen. Den Juli habe ich mit Ersparnissen überbrückt.
Heute habe ich den Bescheid für Arbeitslosengeld 1 bekommen. Ich bekomme für die Zeit ab Juli eine Nachzahlung.
Auf dem Bescheid steht, dass ein vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers für August und September vorliegen würde.
Würde mir nicht die ganze Nachzahlung für Juli bis September zustehen? Ist die Verrechnung rechtens?
Die Nachzahlung bekomme ich ja erst jetzt, also Zufluss im September.
Vom Gefühl her würde ich sagen, ich kann nicht gleichzeitig Hartz 4 und Arbeitslosengeld I für August und September beziehen, aber kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Auszahlung an?
Viele Grüsse
Christian