Hallo,
heute hatte ich die Nachricht vom Kreis in der Post, dass man an meiner Regelsatzkürzung wegen zwei siebenwöchigen Krankenhausaufenthalten (2016 + 2017) festhalten will.
Ferner will der Kreis die beiden Regelsatzkürzungen in einem Verfahren zusammenfassen, was ich begrüßen würde, denn beide Kürzungen basieren auf Anrechnung
von Krankenhausverpflegung. Der SoVD vertritt mich gegenüber dem Kreis.
Ein Nachbarkreis schreibt, dass man von einer Anrechnung absehen würde. Mein Kreis besteht darauf weiterhin. Es kann nicht sein, dass ich gegenüber Mitmenschen
rechtlich benachteiligt werde, zumindest in meinen Augen.
Wie seht ihr die Angelegenheit?
Gruß
Lighthouse