Hallo zusammen,
meine Mutter hat die letzten Jahre Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten und ich als ihr Sohn wurde vom Staat zur Kasse gebeten, d.h. ich musste Elternunterhalt zahlen.
Jetzt konnte sie aber seit Juli diesen Jahres auf Grund ihrer Schwerbehinderung früher in Rente gehen. Jetzt frage ich mich, ob sie ein Recht auf Grundsicherung hat. Ich lese immer, dass die Regelaltersgrenze erreicht sein muss. Ist das denn auch der Fall, wenn man früher in Rente geht? Für mich wäre es wichtig, weil dann könnte man einen Wechsel durchführen, so dass ich endlich nicht mehr zahlen muss!
Liebe Grüße