Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin zur Zeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt und dies im Arbeitsbereich seit 2 Jahren. Dieses Beschäftigungsverhältnis möchte ich aus persönlichen Gründen durch Kündigung beenden. Danach werde ich mich auf Arbeitssuche begeben, damit ich dem Staat nicht unnütz zur Last falle.
Ich erhalte Grundsicherung wegen voller Erwerbsminderung, aber die volle Erwerbsminderung ist nicht positiv festgestellt. Nur der Fachausschuss hat diesen Entscheid bei meiner Aufnahme in die Werkstatt getroffen. Daher habe ich von der Rentenversicherung keinen Bescheid der Erwerbsminderung. Die Frage ist nun, erhalte ich nach dem Vollzug der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses weiterhin Grundsicherung wegen voller Erwerbsminderung nach Kapitel 4 SGB XII oder wird mir dann Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kapitel 3 SGB XII gewährt?
Ich trage natürlich die Hoffnung, bald wieder im ersten Arbeitsmarkt angestellt zu werden, denn Hilfe vom Staat liegt mir nicht. Geld durch eigene Hände Arbeit zu verdienen und davon auch ausschliesslich leben zu können, das ist mein Lebensziel.
Mit 42 Jahren sollte das machbar sein.
Ich habe einen GdB von 50 aufgrund einer paranoiden Schizoprenie, bin männlich und habe Arbeitserfahrung als Hilfsarbeiter auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Gibt es vielleicht noch irgenwelche mir unbekannten, nachteiligen Probleme bei einer Kündigung Wfbm und wie läuft diese ab?
Mein Betreuer hat die Aufgabenkreise Gesundheitssorge und Vermögenssorge ohne Einwilligungsvorbehalt.
Ich lebe in einer eigenen Wohnung.
Freuen würde ich mich über Ihre geschätzten Ratschläge und wünsche
einen schönen Tag.