Kann jemand Auskunft geben, ob das Jobcenter auch nur die Miete zahlt, nicht den monatlichen Grundbedarf?
Kosten der Unterkunft
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Bei Dir? Oder allgemein?
Was meinst Du mit Grundbedarf? -
Bei Dir? Oder allgemein?
Was meinst Du mit Grundbedarf?Ist sicher der Regelsatz gemeint.
Nun ja, ist das Einkommen hoch genug, kommt man eh an die Grenze, wo der Bedarf sich so gestaltet, daß der Regelsatz nicht mehr bedient wird. Denn im ALG II wird erst gegen den Regelsatz, dann erst gegen die KDU aufgerechnet.
Man kann natürlich auch eine Verzichtserklärung nach § 46 SGB I in schriftlicher Form einreichen. So, wie ich den 46er im SGB I sehe, spricht nichts dagegen, auch teilweise auf Ansprüche zu verzichten.
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Könntest du bitte dein Problem ordentlich schildern und nicht so nebulös?
Wenn du zum JC sagst “Ich will die Miete bezahlt bekommen, mehr nicht." wird das JC zu Recht fragen, wovon du dann ansonsten lebst.
Wie also soll man dir hier eine vernünftige Antwort geben?