Sehr geehrtes Forum,
ich habe schon nachgesehen, ob jemand eine ähnliche Thematik hier angebracht hat, bin aber nicht fündig geworden.
Falls ich jedoch trotzdem eine Redundanz zu verschulden habe, tut mir das leid.
Zu mir:
Ich bin 23 Jahre alt und habe nach meinem Abitur einen Bundesfreiwilligendienst (eine Art freiwillige Nachfolge vom Zivildienst) geleistet.
Bin mit 18 Jahren (direkt nach der Schule) auch direkt aus dem Elternhaus ausgezogen.
Nach dem Bfd habe ich eine Ausbildung begonnen und vor einem Jahr erfolgreich abgeschlossen.
Anschließend habe ich für eine Übergangszeit von nicht ganz drei Monaten als Festangestellter dort gearbeitet, um direkt danach dort ein duales Studium zu beginnen.
Das ist meine aktuelle Situation. Ich arbeite und studiere abwechselnd in gewissen Abständen. Dafür bekomme ich Gehalt.
Jetzt steht das Thema vorzeitige Exmatrikulation im Raum und damit würde auch eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses einhergehen.
Da ich ganz und gar nicht vorhabe zu Hause sitzen zu bleiben, habe ich mich bei der Bundeswehr beworben.
Die Prozesse dauern aber noch und falls sie mich akzeptieren, würden bis dahin noch einige Monate vergehen.
Jetzt komme ich zu meiner eigentlichen Frage:
Kann ich Unterstützung/ALG erhalten, damit ich die Wohnung nicht verliere oder wird von mir tatsächlich verlangt werden, nach 5 Jahren Selbstständigkeit, zu meiner Familie zurückziehen zu müssen, die in einer anderen Stadt wohnt?
Falls sich jemand damit auskennt, würde ich mich sehr über Antworten freuen!