Hallo,
ich wollte es nicht ans andere Thema packen, wenn doch erforderlich dann bitte zusammenpacken,
Folgendes problem besteht,
Mein Bruder 30 ist seit März obdachlos, Eine Wohnung in Düsseldorf war nicht zu finden, Es wurde gesagt er Sollte sich auch in den Nachstädten umsehen, das hat er getan, Er kann zum 01.06 eine Wohnung in Duisburg haben, jetzt geht der Spaß los.
1 Akt,
Er Nächsten Tag er nach Duisburg, hat auch irgendeinen Schrieb bekommen, damit zurück nach Düsseldorf, Düsseldorf ne Das ist nur wo drauf steht das die und die miete übernommen wird wir brauchen das aber so und so.
Letzten Freitag er nach Duisburg, die so das muss an einen Sachbearbeiter aber der ist heute nicht da da er Fortbildung hat!
2 Akt.
Er ist in Düsseldorf bei der Caritas gemeldet, die haben gestern in Duisburg angerufen, Denen wurde gesagt och ja das kann 4-6 Wochen Dauern bis da was entschieden wird.
Das problem ist aber er muss bis Freitag dem Wohnungsbau melden ob er die Wohnung nun nimmt reserviert ist sie bis nächste Woche!
Er wollte heute auch nach Duisburg ist er auch aber die hatten heute keine Sprechzeiten, jetzt muss er morgen wieder hin.
Und das Düsseldorfer Jobcenter stimmt wohl zu, wenn Duisburg ja sagt!
Und er hat von der Caritas auch eine Notwedigkeitsbescheidigung/Dringlichkeit!
Nun meine Frage können die sich mal einfach so mir nix dir nix so lange zeit lassen? Weil niemand hält so lange eine Wohnung frei, und der Anspruch generell ist ja vorhanden!
danke im voraus!
Wie lange darf ein Umzugsantrag dauern Drigend
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Was hat Düsseldorf überhaupt damit zu tun? § 22 Abs. 4 SGB II regelt:
Quote
(4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen.
Wenn also mit dem JC Duisburg alles klar ist, kann er auch den Mietvertrag unterschreiben. Wenn er Kaution als Darlehen braucht, muss er es in Duisburg beantragen.Nur für Umzugskosten wäre Düsseldorf zuständig. Aber welche Umzugskosten fallen bei einem Obdachlosen denn an?
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Turtel, trotzdem muss er sich ja in Düsseldorf wohl beim JB abmelden wurde auch so gesagt,
Aber mir ging es nun eigentlich auch eher darum das das JC Duisburg meint man könnte sich 4-6 Wochen zeit mit einer Entscheidung lassen, ich glaube das ist rechtlich nicht haltbar oder?
Welcher Vermieter wartet so lange ob er demjenigen die Wohnung geben darf oder nicht! -
"Die Caritas hat angerufen, die haben gesagt...." Erkennst du das Problem?
Wenn dein Bruder direkt zum JC in Duisburg fährt, idealerweise sogar an den Öffnungszeiten, eine Wartemarke zieht und direkt vorspricht, ich denke da wird im schon geholfen.
Da muss nicht versuchen den "das ist doch rechtlich nicht haltbar.." Knüppel rausholen, das wird nichts, bisher hätten wir gerade 2 Arbeitstage. Meinst du nicht das hier schon von "rechtlich nicht haltbar" wirklich geredet werden kann?
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Was hat Düsseldorf überhaupt damit zu tun? § 22 Abs. 4 SGB II regelt:
Wenn also mit dem JC Duisburg alles klar ist, kann er auch den Mietvertrag unterschreiben. Wenn er Kaution als Darlehen braucht, muss er es in Duisburg beantragen.
Nur für Umzugskosten wäre Düsseldorf zuständig. Aber welche Umzugskosten fallen bei einem Obdachlosen denn an?
Bei Obdachlosigkeit seit März und Familie/Freunden etc. vor Ort würde ich nicht ausschließen, dass es noch irgendwo eingelagerte Möbel oder zumindest noch den übliche Hausrat gibt. Auch wenn ich es hinsichtlich DD bezweifle, gibt es sogar ein paar Orte, die für solche Fälle Stauraum anbieten oder vorübergehend die Anmietung von Lagerflächen in gewissen Grenzen tragen.
Selbst der lose Kleinkram/Hausrat für die üblichen 30-50 Quadratmeter plus Kellerabteil sind bei einem Single meist 20+ Umzugskisten/Säcke.
Aus der Sicht ist es mir durchaus nachvollziehbar, wenn man im Rahmen risikominimierender Beratung vorsorglich dazu rät, in DD vorzusprechen.
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warum jetzt Dresden?
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gemeint war wohl D üssel D orf
und nicht Dresden
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warum jetzt Dresden?
Weil niemand bei klarem Verstand eine andere Person nach Düsseldorf schickt, wenn sie statt dessen das schäne Dräsdn besuchen kann?