Hallo zusammen,
ich habe eine relativ simple Frage, dennoch konnte ich bisher nirgends wo eine klare Antwort finden, hoffentlich kann mir hier jemand mit der Interpretation helfen oder hat Erfahrung mit diesem Grenzfall.
Meine Situation:
Ich habe 5 Jahre sozialversichert gearbeitet, bin unter 50 Jahre und erfülle somit die Anwartschaftszeit für 12 Monate Arbeitslosengeld.
Ich habe das Arbeitsverhältnis aus persönlichen Gründen von meiner Seite aufgelöst und dafür eine 3 monatige Sperrfrist erhalten.
Gesamtanspruch ist somit 9 Monate.
01.04.2014 Arbeitslosengeld beantragt
02.04.2014 Arbeitslosengeld abgemeldet - Anspruch erwirkt - Frist läuft somit bis März (April?) 2018
11.05.15 Persönlich arbeitslos gemeldet und Arbeitslosengeld beantragt
03.08.15 Arbeitslosengeld abgemeldet
Restanspruch ist somit etwa 6 1/2 Monate.
Nun zu meiner konkreten Frage:
Momentan bin ich in den Staaten und es sieht momentan so aus, dass ich tatsächlich erst März 2018 zurück nach Deutschland komme. Wenn ich mich im März 2018 wieder arbeitssuchend in Deutschland melde, steht mir dann theoretisch der komplette Restanspruch von 6 1/2 Monaten zu, so dass ich bis etwa bis September Zeit hätte einen neuen Job zu finden?
ODER
Muss der Restanspruch innerhalb der 4 Jahresfrist bezogen werden, dass hieße ich müsste im Oktober 2017 zurück nach Deutschland kommen, um sicherzustellen, dass mir der Restanspruch zur Jobsuche zur Verfügung steht?
Meine Interpretation von allem was ich gelesen habe ist Alternative 1, allerdings konnte ich wie oben erwähnt nirgends wo eine klare Aussage zu dem Thema finden. Hat hier jemand Erfahrung mit diesem Grenzfall?
Besten Dank und Gruß,
Paul