Hallo zusammen, als Neuling in diesem Forum starte ich direkt mit einer Frage:
Mein zuständiges Jobcenter verlangte mit Schreiben vom Oktober 2016 einen angeblich überzahlten Betrag an mich zurück. Ich habe dieser Forderung umgehend widersprochen, da ich die Berechnung des geforderten Betrages nicht nachvollziehen konnte, und auch bis heute nicht kann. Das Jobcenter antwortete vor zwei Wochen auf meinen Widerspruch und wies diesen ab. Darauf bezieht sich nun meine Frage: Für die Sichtung, Prüfung und Bescheidung eines Widerspruchs hat meiner Meinung nach das Jobcenter eine Frist von drei Monaten zu wahren. Diese Frist wurde seitens des Jobcenters jedoch nicht eingehalten. Hat diese Fristverletzung irgendwelche Konsequenzen oder kann das Jobcenter diese Fristverletzung lapidar abtun, wie es bei mir erfolgt ist?
Mit besten Grüßen,
Uwe