Hallo liebe Forumsnutzer,
ich bin aktuell noch Student und lebe mit meiner Partnerin und unseren Kindern (beide unter 10 Jahre alt) in einer Bedarfsgemeinschaft. Meine Partnerin und unsere Kinder erhalten das ALG2, wohingegen ich als Student kein ALG2 erhalten kann. Für mich gibt es einen fiktiven Anteil des ALG2, dieser wurde immer dann verwendet wenn ich als Werkstudent gearbeitet hatte. Vor kurzem habe ich beim Studentenwerk das Bafög beantragt und diese Information ( die Beantragung des Bafögs ) habe ich an das Jobcenter weitergegeben. Daraufhin hat mir das Jobcenter ein Schreiben gesendet und mich in diesen Schreiben gebeten, dem Jobcenter die Adresse des Studentenwerks mitzuteilen. Es gibt in unserer Stadt nur ein Studentenwerk, die Adresse hätte das Jobcenter auch "Googlen" können. Ein Bescheid vom Studentenwerk oder vom Bafög-Amt liegt mir noch nicht vor, aus dem ersichtlich ist wann und ob ich überhaupt Bafög erhalte. Ich mache mir ernsthafte Sorgen, dass:
- Uns das Jobcenter im Voraus das ALG 2 der Bedarfsgemeinschaft ohne Bafög-Bescheid kürzt.
- Uns irgendwelche Sanktionen auferlegt und das ALG2 kürzt.
Hat Jemand ähnliche Erfahrungen mit dem Jobcenter gemacht? Weiß Jemand warum das Jobcenter nach so einer Information fragt? Was ist deren Absicht? Was könnten die uns antun?
Das nach allgemeinen Informationen gefragt werden, die eigentlich im Internet sofort auffindbar sind?
Oder mache ich mir da unnötige Sorgen? Ich bitte euch um Rückantwort und habt vielen Dank für eure Bemühungen.
Benjamin30