Hallo zusammen,
habe da ein paar offene Fragen wo ich so gesehen eigentlich Null Erfahrung habe, aber ich denke das hier schon welche sind die mir helfen können.
Ich sage jetzt schon einmal vorab vielen Dank auch dafür.
Folgender Fall,
Partnerin/Freundin meines Sohnes ist Schwanger und hat bis zum 15.04. einen befristeten Arbeitsvertrag, der durch die Schwangerschaft auch nicht verlängert wird. Sie befindet sich jetzt im 9. Monat, also die Geburt steht bald an, Termin wäre 22.04.
Sie befindet sich zurzeit auch in Scheidung, welches nicht nun mit meinem Sohn zusammenhängt. Es hat halt nicht geklappt mit der Ehe, sie sind im Übrigen 26 Jahre und er 28 Jahre alt. Mein Sohn kümmert sich halt zurzeit um sie auch wegen dem Baby welches seines ist, aber sie wohnen so nicht zusammen und er ist auch nicht bei ihr gemeldet. Sicherlich ist er oft da, aber auch wegen der schweren Schwangerschaft wo sie auch schon öfters im Krankenhaus war.
Fakt ist das er 100%ig für das Baby ja aufkommen wird, auch für den Betreuungsunterhalt welcher er eventuell zahlen müsste für die Mutter. Er verdient etwas 1500 Euro netto und weiß aber nicht wie er das alles so machen soll.
Die Mutter war heute auf der ARGE und wollte einen Antrag stellen, er war auch mit und sie bekamen die Auskunft dass sie eine Bedarfsgemeinschaft sind und mit seinem Gehalt sie keine Unterstützung bekäme.
Möchte hier nun auch betonen das hier nicht das Amt in irgendwelcher Art abgezockt werden soll.
Die Mutter kommt aus einem nicht so guten Elternhaus und deshalb wohnt sie in der eigenen Wohnung, vom Amt her wurde ja gesagt das der Vater hier zur Bedarfsgemeinschaft zählt und daher sie so keine Unterstützung bekommen würde.
Sie bekommt also am 15.04 ihr letztes Gehalt und danach würde sich nur Kindergeld und Erziehungsgeld bekommen und könnte damit nicht mehr ja ihre Wohnung halten.
Miete warm für die 3 ZKB sind im Übrigen 600 Euro, nun meine Frage an Euch wie kann man ihr nun dabei behilflich sein? Natürlich werde ich auch helfen wo ich kann,Sohn möchte sich aber nicht fest binden und auch keinen gemeinsamen Haushalt mit der Mutter führen.
Welchen Rat kann ich der Mutter weitergeben und welche Hilfe steht ihr Eigentlich zu?
Vielen Dank für Eure Antworten, wenn noch Informationen benötigt werden dann versuche ich sie zu besorgen.
Liebe Grüße
Michael