Hallo,
wir sind eine Bedarfsgemeinschaft und meine Tochter bekommt ALG 2 und möchte nach einigen Jahren jetzt unsere sehr renovierungsbedürftige Wohnung mitrenovieren. Im Mietvertrag steht, wir müssten die Wohnung selbst renovieren. Das Jobcenter lehnt eine Beihilfe ab mit der Begründung, Schönheitsreparaturen seien mit der Regelleistung abgegolten. Stimmt das?
Danke für eine Antwort,
Julia