Hallo liebe Forengemeinde,
ich habe eine Frage zur Berechnung meines Anspruches unter Einbeziehung des Partners.
Ich bin seit knapp 11 Monaten mit meinem Partner zusammen und wir wohnen seit Februar 2017 zusammen.
Dies wurde dem Jobcenter natürlich mitgeteilt. Nun erfolgt aufgrund einer entstandenen BG eine Neuberechnung meines Anspruches.
Zur Ausgangssituation kommt noch hinzu, das mein Partner zwei unterhaltspflichtige Kinder. Ich selbst bin schwanger. Mein Partner ist berufstätig und alle dazugehörigen Angaben (inkl. Nachweise) wurden hierzu beim Jobcenter eingereicht.
Zu meiner eigentlichen Frage: Auf den Kontoauszügen meines Partners wurden auch die Abgaben seiner persönlichen Sparkonten bzw. Versicherungen gesehen. Nun soll er dazu ebenso Nachweise erbringen (Kontoauszüge/Versicherungsnachweis). Es handelt sich dabei um eine nicht unerhebliche Summe, die sich mein Partner für eine eventuell eintretende Berufsunfähigkeit seit seiner Kindheit erspart hat.
Ist es denn rechtens, das diese Ersparnisse in die Berechnung meines eventuellen Anspruches herangezogen werden? Es sind seine persönlichen Ersparnisse mit denen ich nichts zu tun habe. Er hat alle erforderlichen Angaben gemacht, aber verständlicherweise ist er nicht damit einverstanden, dass ein Amt ihn auffordern könnte diese Ersparnisse anzugreifen. Wir sind nicht verheiratet und kennen uns wie gesagt erst 11 Monate.
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand dazu eine Information geben könnte.
LG Biba