Hallo Forum,
ich weiß, es gibt schon zahlreiche Themen zur Steuerrückerstattung bei Hartz 4 ! Klar ist, dass es als Einkommen gesehen wird und somit zugerechnet wird.
Jedoch erwarte ich für 2016 eine etwas höhere Steuerrückerstattung durch eine doppelte Haushaltsführung während meiner letzten Beschäftigung. Nun überlege ich mich vom Jobcenter abzumelden und dann meine Steuer beim Finanzamt abzugeben !
Kann der Jobcenter im Nachgang (nach Abmeldung) teilweise eine Rückzahlung der Leistung einfordern ? Kann der Jobcenter eine Rückzahlung fordern mit dem Argument, dass sich die Steuererstattung auf das Jahr 2016 bezogen hat und ich da Leistungen bezogen habe !?
Für eure Hilfe bin ich euch sehr dankbar.
viele Grüße
solala