Hallo,
sind Bankgebühren abzugfähig bei der Ermittlung des anrechnungsfähigen Einkommens für Grundsicherungsempfänger nach SGB XII?
Für die monatliche Auszahlung der Grundsicherung wurde ein Bankkonto verlangt.
Die Jahreskosten bei ausschließlicher Online-Führung wurden von bisher Null auf 35 EUR erhöht.
Falls ein Abzug nicht möglich ist, müsste dann eine Barauszahlung stattfinden?