meine Frage ist, ob bei Gewährung von Hartz IV der Besitz eines PKWs (Wert ca. 1.000 Euro) sowie eines Motorrades (Wert 500 Euro)
gestattet ist.
KFZ-Besitz bei Hartz IV
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Wenn du auch ansonsten unterm Vermögensfreibetrag liegst: ja.
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Und wenn ich vor Beantragung von Hartz IV einen PKW bereits besaß, soll ich es verkaufen oder wie ist es gemeint?
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Du darfst den Vermögensfreibetrag nicht übersteigen. Insgesamt. Wenn du das nicht tust, kannst du so viele KFZ haben wie Du willst.
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Ach so, die Logik dahinten, ist das ich im Notfall meine Fahrzeuge erst verkaufen soll, und wenn das Geld mir nochmal ausgeht, nur dann darf ich zur Hilfe des Staat greifen?
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Genau. Wenn Dein Vermögen incl. KFZ zu hoch ist, dann mußt Du von Deinem Vermögen leben. Erst wenn das verbraucht ist bzw. auf den Freibetrag runter, kannst Du Antrag auf AlG II stellen.
Ein KFZ im Wert von 7.500,00 EUR wird bei der Vermögensberechnung nicht berücksichtigt, darf man also zusätzlich haben. Braucht man ja auch oft zum Arbeiten.