<p>Hallo zusammen</p><p><br></p><p>Hoffe das Ich es richtig Eingestellt habe.</p><p>Nun zu dem Problem einer Freundin.</p><p>Meine Freundin hat eine Wohnung gesucht,hat eine gefunden hat von der Stadt eine offizielle Mieterinbenennung und oben steht Künftige Wohnubgsinhaberin. </p><p>Die Vormieterin der Wohnung die ich beziehen will hatte gekündigt möchte aber nun doch nicht raus, Das schreiben was meine Freundin hat sagt aus das der Vormieter der alte Mieter ist und sie ab den 15.3.17 die neue Mieterin ist.Ein Mietvertrag sollte die Tage abgeschlossen werden,nun kommt das mit der Vormieterin das sie nicht mehr kündigen will.Der Vermieter hat die Kündigung schon angenommen und ihr die Wohnung telefonisch zugesagt und sie hat es schriftlich vom Wohnungsamt das sie die Wohnung bekommt und der Vermieter war einverstanden. Kann der Vermieter jetzt einfach sagen die andere will nicht ausziehen und sie hat Pech gehabt weil sie hat ihre alte Wohnung schon gekündigt und ist sonst Wohnungsnot. Zu mir kann sie leider nicht wohne in einem Studentenwohnheim.</p>
Vormieter kündigt Wohnung
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Das ist Mietrecht. Aber es ist so, gekündigt ist gekündigt. Bereut man das, hat man i.d.R. die A- Card.
https://www.google.de/search?q…ei=WBluWPnMFsGv8weWqIyABQ
http://www.n-tv.de/ratgeber/Is…lich-article15081516.html
http://www.mietrecht.org/kuend…tvertrages-zurueckziehen/ -
Wobei der Mietvertrag mit der Freundin ja noch nicht besteht und insofern der Vermieter immer noch sagen kann, dass er ihn nicht abschließen wird.
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Ob der Vermieter die "Stornierung" der Kündigung annimmt, ist sein Ermessen. Er kann, muß aber nicht. Er kann neu vermieten, muß aber nicht.
Hier unbedingt den Vermieter kontaktieren. Besteht schon mit der neuen Mieterin der Mietvertrag? Wenn ja, muß der Vormieter raus. Er hatte ja ordnungsgemäß und auch wirksam die Kündigung eingereicht.
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Meine Freundin ist stinkwütend Mietvertrag noch nicht unterschrieben weil im alten Jahr sagte man zu ihr das machen wir direkt im neuen Jahr,darauf kündigte sie ihre alte Wohnung und kaufte auch schon Sachen für die neue Wohnung da sie in der Alten Wohnung möbliert gewohnt hat.
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Ist aber auch dumm. Erst wenn der Mietvertrag unterschrieben ist, dann kann man die alte Wohnung kündigen. Selbes Prozedere.
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Sie hatte schon eine mündliche des Vermieters unter Zeugen sowie das schriftliche vom Wohnungsamt wo sie als Nachmieterin benannt ist.Reicht das Schriftstück und die mündliche Zusage unter Zeugen den nicht aus?Wobei der Vormieter schon länger gekündigt hat.
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Ja gut, mit Zeugen ist schon mal nicht schlecht. Bei münclichen Vereinbarungen besteht nämlich immer das Nachweisproblem. Ist sogar das Wohnungsamt im Spiel, machst du und der Zeugen (es sind mehrere?) dort mal einen Termin und beratet mal die Lage.
Denke, das ist erst einmal der nächste Schritt. Dort wird man wissen, was und wie sich was machen läßt.
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Was hat das bitte mit ALG 2 zu tun? Wir sind kein Mietrechtsforum!!!
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Sie hatte schon eine mündliche des Vermieters unter Zeugen sowie das schriftliche vom Wohnungsamt wo sie als Nachmieterin benannt ist.Reicht das Schriftstück und die mündliche Zusage unter Zeugen den nicht aus?Wobei der Vormieter schon länger gekündigt hat.
Ein wirksamer Mietvertrag kann zwar auch mündlich geschlossen werden. Ob das, was da gesagt wurde, aber wirklich ein verbindlicher Mietvertrag war, das kann Dir hier Niemand sagen. Da kommt es auf jedes kleinste Detail an.Selbst wenn ein Vertrag geschlossen wurde, bringt das aber noch lange keine Wohnung. Bis die neue Wohnung vom Gerichtsvollzieher geräumt ist, braucht es Monate, wenn die alte Mieterin nicht freiwillig auszieht. In der Zeit kann Deine Freundin nicht in die Wohnung. Vielleicht hätte sie einen Schadenersatzanspruch gegen die alte Mieterin oder den Vermieter, aber auch das bringt erst einmal keine Wohnung und müsste vom Profi geprüft werden.
Falls Deine Freundin Arbeitslosengeld II bezieht, kann sie entweder zum nächsten Amtsgericht fahren, dort einen Beratungshilfeschein beantragen und damit dann zu einem Rechtsanwalt gehen. Oder sie kann schauen, ob es vor Ort eine kostenlose Mieterberatung gibt.
Was auch eine Überlegung wert sein könnte, wäre das nette Verhandeln mit dem Vermieter. Vielleicht hat er eine weitere Wohnung frei und überlässt die aufgrund der Umstände bevorzugt Deiner Freundin.
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Sie bekommt ALG 2
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Ein wirksamer Mietvertrag kann zwar auch mündlich geschlossen werden. Ob das, was da gesagt wurde, aber wirklich ein verbindlicher Mietvertrag war, das kann Dir hier Niemand sagen. Da kommt es auf jedes kleinste Detail an.
Selbst wenn ein Vertrag geschlossen wurde, bringt das aber noch lange keine Wohnung. Bis die neue Wohnung vom Gerichtsvollzieher geräumt ist, braucht es Monate, wenn die alte Mieterin nicht freiwillig auszieht. In der Zeit kann Deine Freundin nicht in die Wohnung. Vielleicht hätte sie einen Schadenersatzanspruch gegen die alte Mieterin oder den Vermieter, aber auch das bringt erst einmal keine Wohnung und müsste vom Profi geprüft werden.
Falls Deine Freundin Arbeitslosengeld II bezieht, kann sie entweder zum nächsten Amtsgericht fahren, dort einen Beratungshilfeschein beantragen und damit dann zu einem Rechtsanwalt gehen. Oder sie kann schauen, ob es vor Ort eine kostenlose Mieterberatung gibt.
Was auch eine Überlegung wert sein könnte, wäre das nette Verhandeln mit dem Vermieter. Vielleicht hat er eine weitere Wohnung frei und überlässt die aufgrund der Umstände bevorzugt Deiner Freundin.
Sie hat eine andere Wohnung angeboten bekommen,diese ist aber wesentlich teurer und wird denke ich mal nicht durch das ALG 2 bezahlt da Wohnung etwas größer ist wie erlaubt ausserdem ist die neue angebotene Wohnung fast 130 Euro teurer als erlaubt ist,ausserdem darf sie ja nichts von ihrem Regelsatz nehmen um die Wohnung zu bezahlen da es ihr dann für Essen und Co fehlt.
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Du solltest dich etwas besser informieren, was sie mit ihrem Regelsatz macht ist ihre Sache. Das JC zahlt nur im ortsüblichen Rahmen.
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Quote
Sie bekommt ALG 2
Und wenn jemand, der ALG 2 bekommt, wissen will, ob er besser 3 oder doch 4lagiges Klopapier kaufen soll, dann ist das hier dann auch das richtige Forum für?!
Nochmal: hier ist kein Mietrechtsforum!
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ich denke auch das er da recht hat, es ist ja schließlich die wohnung vom Vermieter
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