QuoteMoin Turtle: nicht die Welle???
Ich rede von der Entlohnung, was man schon allein daran merkt, dass ich im Weiteren Ausführungen mache, dass, wenn man ordentlich verdient hätte, das ALG 1 auskömmlich wäre und man nicht mit ALG 2 aufstocken müsste.
QuoteAber sag mal, was meinst Du mit den Sperrzeiten für Aufstocker?
Ich meinte damit, dass bisher die Betreuung von Arbeitslosen, die ALG 1 beziehen, aber aufstockend noch ALG 2 brauchen, beim JC lag, was dazu führte, dass sie im Normalfall, weil sich die BA nicht um sie gekümmert hat, keine Sperrzeiten bekamen. Das wird sich ab Januar ändern. Dann gibt es wieder Sperrzeiten. Und Sanktionen. Gleichzeitig.