Hallo ihr Lieben!
Ich war jetzt sechs Wochen krankgeschrieben und bin ab nächster Woche ortsabwesend bis Jahresende. Also eine Woche, in der ich zur Verfügung stehe. Meine Arbeitsvermittlerin meint, ich müsse dennoch für zwei Wochen Bewerbungsbemühungen vorweisen. Die könnte ich ja vorarbeiten. Sie ist eigentlich eine ganz Liebe und sonst auch ziemlich fit, was die gesetzlichen Bestimmungen angeht, ich hab mich aber gewundert, also ein wenig gegoogelt. Es gibt nur wenig Fälle, wo das mal Thema wurde. Und immer heißt es: nein: es sind keine Bewerbungsbemühungen nötig bei Ortsabwesenheit. Allerdings hab ich keinen Paragraphen gefunden, der das stützt.
Nun hab ich generell nicht das Problem damit, zwei Bewerbungen mehr loszulassen. Mir geht es darum, die Sachbearbeiterin aufzuklären (sofern es sich tatsächlich so darstellen sollte). Es könnte ja mal wichtig sein ...
Also meine Frage an euch: wer kann mir einen Paragraphen oder ein rechtskräftiges Urteil nennen, welches klärt, ob in Zeiten der Ortsabwensenheit Bewerbungsbemühungen unternommen werden müssen oder nicht?
Dank euch vielmals im Voraus! Posemuckel