Hallöchen,
ich habe folgende Frage:
Ich habe bei meinen letzten Nebenkostenabrechnungen (zuletzt die von 2014 glaub ich) immer ein Guthaben erhalten, dass ich auch ohne Einwände dem Jobcenter mitgeteilt habe, damit die das verrechnen.
Nun ist es so, dass mein Vermieter meine Warmmiete gemindert hat, weil ich ja, da ich immer ein Guthaben um die 400€ erhalten habe, zu viel Warmmiete bezahlt habe.
Meine Frage ist jetzt, was passiert, wenn ich in zwei Jahren bei meiner Nebenkostenabrechnung von 2016 plötzlich eine Nachzahlung habe, aber nicht mehr hilfebedürftig bin, und eigentlich garnichts mehr
mit dem Jobcenter zu tun habe. Ich gehe davon aus, dass das Jobcenter dann diese Nachzahlung nicht erstatten wird, weil ich dann ja nicht mehr hilfebedürftig bin.
Würde ich hingegen jetzt bei meinem Vermieter anrufen und verlangen, dass man meine Warmmiete wieder erhöht wird, gehe ich davon aus, dass sich das Jobcenter beschwert, und fragt, warum ich
plötzlich nach 3 Monaten niedrigerer Miete wieder eine höhere Miete habe.
Man kann natürlich argumentieren, dass ich ja dann die Leistungen des Staats nicht mehr benötige, um die Nachzahlung zu bezahlen, dennoch habe ich ja rückwirkend eigentlich zu wenig
Leistungen bekommen, und mir ist unklar, ob das dann so gesetzlich konform und richtig ist/war.
Vielen Dank im vorraus für eure Hilfe
PS: Irgendwie wirkt es auf mich so, als wäre diese Sache von Jobcenter und Vermieter miteinander abgesprochen, um dem Jobcenter Geld zu sparen, aber ich will lieber keine Verschwörungstheorien in die Welt setzen