Hallo Leute,
ganz kurze Vorgeschichte:
Ich war bis zum 21.10.2016 Beamter und habe Wohngeld und Kinderzuschlag (1 Frau, 2 kleine Kinder) erhalten.
Das Beamtenverhältnis wurde beendet, so dass ich gezwungen wurde, ALG2 zu beantragen.
Wir haben erst vor kurzem geheiratet, so dass am 17.10.2016 die Schwiegereltern 5.000 Euro überwiesen haben (Hochzeitsgeld), welches durch Zahlungen von Rechnungen schon teilweise wieder verbraucht wurde.
Ich habe am 24.10.2016 einen Antrag auf ALG2 gestellt und habe alle Unterlagen bereits zu Hause vorbereitet und mitgenommen.
Als der Mitarbeiter die 5.000 Euro sah, sagte er mir, dass es als Einkommen angerechnet werden würde und ich somit für den Oktober keine Leistungen bekomme, ich solle aber trotzdem den Antrag auf Oktober datieren.
Heute kam der Bewilligungsbescheid.
Wir bekommen zu viert insgesamt 379,20 Euro monatlich!
Begründung: Gem. §11 (3) Satz 4 SGB 2 werden die 5.000 Euro auf 6 Monate angerechnet.
Problem: Mindestens die Hälfte des Geldes ist gar nicht mehr vorhanden, da wie gesagt Rechnungen bezahlt werden mussten und ich eine Rückforderung von Bezügen erhalten habe (aus dem Beamtenverhältnis: ca. 500 Euro).
Mein Widersprich sieht so aus:
QuoteDisplay MoreSehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid ein, den ich am 12.11.2016 erhalten habe.
In Ihrem Bescheid führen Sie unter sonstige Gründe eine Einmalzahlung meiner Schwiegereltern in Höhe von 5.000 Euro auf, die auf 6 Monate aufgeteilt angerechnet werden soll.
Als ich im Jobcenter vorsprach, um meinen Antrag abzugeben, machte mich der anwesende Mitarbeiter bei Durchsicht meiner Kontoauszüge auf die Einmalzahlung in Höhe von 5.000 Euro aufmerksam.
Ich erklärte wahrheitsgemäß, dass diese Zahlung ein Geschenk für unsere Hochzeit sei und fragte, ob sie in irgendeiner Art und Weise ein Problem darstellen könnte.
Herr S. antwortete, dass die Zahlung als Einkommen angerechnet werden würde und ich somit aus dem Bezug für den Oktober rausfallen würde.
Daraufhin erwiderte ich, dass ich meinen Antrag gerne erst ab dem 01.11.2016 datieren möchte, da ich durch die Anrechnung im Oktober eh aus dem Bezug falle und mir eine Datierung ab dem 01.10.2016 nicht bringt.
Dann wäre das Hochzeitsgeld (welches im übrigen verplant ist und teilweise schon verbraucht wurde) Vermögen, welches unter unserer Freibetragsgrenze wäre.
Herr S. sprach mit einer Vehemenz auf mich ein, dass ich meinen Antrag auf keinen Fall erst auf den 01.11.2016 datieren soll, da es ja passieren könne, dass mich in den restlichen Oktober-Tagen noch ungeplante Zahlungen o.ä. erreichen.
Ich solle definitiv für den Oktober den Bezug anmelden. Das Hochzeitsgeld würde in keinster Weise Probleme bereiten.
Durch diese absichtlich getätigte Falschaussage wird mir nun dieses Geld für 6 Monate angerechnet. Direkt nach Erhalt des Geldes (und vor dem Besuch im Jobcenter) habe ich jedoch Zahlungen im 4-stelligen Bereich getätigt, so dass schon einiges von dem Geld verbraucht ist.
Eine Minderung unseres Anspruches für 4 Personen auf 379,20 Euro (!) ist nicht tragbar, da wir so weder Miete, noch Essen, noch sonst etwas zahlen können.
Es wurde absichtlich eine falsche Aussage getätigt, durch die das Hochzeitsgeld als Einkommen, statt als Vermögen gewertet wird.
Dies stellt eine überaus fragliche Handlung dar, gegen welche ich, im Falle einer Ablehnung des Widerspruchs, rechtlich vorgehen werde.
Mit freundlichen Grüßen,
Wie seht ihr meine Chancen an, dass dem Widerspruch stattgegeben wird?
Und was soll ich eventuell dran verändern?
Danke und viele Grüße!